Am 19. Mai 2019 stimmen wir im Kanton Bern über die Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) ab …

Seit 2013 habe ich mich immer wieder in der sozialen Hängematte ausgeruht und von Sozialhilfe gelebt. Wenn ich mal Ferien von der Hängematte nötig hatte, arbeitete ich auf Abruf und im Stundenlohn auf dem Berner Flughafen. Da mir das alles aber nicht genug war, suchte ich meinen ganz persönlichen Adrenalinkick und verbrachte einige Monate im Survival Camp im Psychiatriezentrum Münsingen.

Als dann im August 2018 die letzte einzig wirkliche schweizerische Fluggesellschaft zum letzten Mal landete, musste ich im Gegensatz zu meinen Arbeitskollegen und mit meinem Arbeitsvertrag auf Abruf glücklicherweise nicht in Kurzarbeit gehen. Darum war ich im Dezember 2018 wirklich dankbar, dass meinem inneren Wunsch entsprochen und ich per 31. Januar 2019 aus meinem Arbeitsvertrag entlassen wurde. So durfte ich schlussendlich meinem Arbeitgeber auch helfen, Kosten einzusparen.

Wegen all der Fehlanreize habe ich in der sozialen Hängematte momentan nicht immer genügend Zeit, mich um alle Absagen auf meine Bewerbungen zu kümmern. Seien diese Absagen nun ökologischer oder überqualifizierter Natur. Mit 60 und einem Lebenslauf mit vielen Brüchen, habe ich ja auch kein Recht, jemandem anderen den Job wegzunehmen und ein geregeltes Einkommen zu verdienen.

Zudem macht es mir auch viel mehr Spass, heruntergesetzte Produkte zu jagen oder im Kerzenlicht ein Buch zu lesen. So habe ich Ende Monat immer ein plus von einigen Franken auf meinem Konto und kann mir das Leben für den kommenden Monat komfortabel planen.

Auch bin ich persönlich sehr dankbar, wie der Fürsorgedirektor, ja die ganze Berner Kantonsregierung und die tragenden Parteien und Organisationen der Gesellschaft sich in einer bedinngugslosen Selbstaufopferung um mich kümmern und sie mir ermöglichten, das ich alle Bedingungen erfüllen durfte, damit ich vom bedingungslosen Grundeinkommen profitiere.

Mit grossem Engagement und Begeisterung legte ich pünktlich jeden Monat meine Daten auf den Tisch, begründete ich Bareinzahlungen, rechtfertigte ich Anschaffungen, kapitalisierte ich meine ungebundene Altersvorsorge und meine Anteilscheine, verzichtete ich auf teure Hobbies, kündigte ich unnötige Versicherungen, konnte ich endlich diese ungemühtlichen Termine beim Zahnarzt aufgeben, trug ohne Auto und Flugreisen zum Klimaschutz bei.

Dass ich mit diesem Staat, seinen Bewohnern und vor allem meiner Regierung und meinen Volksvertretern endlich so solidarisch sein durfte, war und ist ein unbeschreibliches Gefühl.

Da ich das grosse Glück habe, in einem Land zu leben, dass für seine hohe Preisstabilität bewundert wird und ja generell die Ausgaben nicht steigen, die Mietkosten immer mehr in den Keller fallen und Vermieter mit grosser Freude auf Kaution verzichten, Mobilität vollkommen überbewertet wird und Leute wie ich ohne Probleme und sofort einen guten und hochbezahlten Job auf Abruf finden, unterstütze ich voll und ganz, dass man bei uns faulen Säcken endlich die Schraube anzieht. Wo kämen wir denn hin?

Eigentlich sollte man die Sozialhilfe ganz abschaffen und Menschen wie mich in einem Lager internieren. Vielleicht hat es auch noch Platz auf Madagaskar oder so … Das wäre eine Win-Win-Strategie. Damit könnte man viel Geld einsparen und ich könnte endlich auch Sonne in meiner sozialen Hängematte geniessen.

In Artikel 9 der Berner Kantonsverfassung steht geschrieben «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen». Wenig weiter oben steht in Artikel 7.3.b der gleichen Verfassung, dass nicht eingebürgert wird, wer «Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat». Viel weiter unten in Artikel 30.a steht «alle ihren Unterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt sind und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangen».

29. März 2019 – Medienmitteilung; Regierungsrat – Teilrevidiertes Sozialhilfegesetz schafft Akzeptanz für das Gesamtsystem und fördert die Hilfe zur Selbsthilfe.

Das nächste Mal geht es in „TOLL: Wir spielen Sozialhilfe kürzen!“ um Würde, Sippenhaft und Ehrlichkeit.

willkommen in der sozialen hängematte

Von 2013 bis 2018 verdiente ich im Schnitt jeden Monat CHF 2’042.00; Feriengeld oder 13. Monatslohn eingerechnet. Mit der Sozialhilfe kam ich dann im Schnitt auf maximal CHF 2’700.00 pro Monat; Integrationszulage und Einkommensfreibetrag eingerechnet.

Im Moment versuche ich wieder in meinem angestammten Beruf als Fotograf Fuss zu fassen. 
Seit Februar 2019 beziehe ich Arbeitslosengeld, das erste Mal am 13.3.2019 CHF 1’098.35 für Februar 2019. Gegenwärtig muss ich mich nun gegenüber der ALK rechtfertigen, warum ich auf selbständiger Basis arbeite, Geld dazu verdiene und Sozialversicherungsbeiträge bezahle.

Für all jene, die mir nicht glauben, lege ich gerne alles offen. Ich kann nichts mehr verlieren!

Kategorien: Blog

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert